Wahlarzt für Kardiologie in Linz
Als Wahlarzt kann ich Untersuchungen ohne Zeitdruck durchführen und individuell auf Fragen eingehen.
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist eine Ordination ohne direkten Kassenvertrag. Das bedeutet:
- Sie erhalten eine Behandlung wie gewohnt, die Abrechnung erfolgt zunächst privat.
- Sie bekommen eine Honorarnote.
- Die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse übernehme ich für Sie. In vielen Fällen wird ein Teilbetrag rückerstattet (abhängig von Kasse und Leistung; orientiert am Kassentarif).
Vorteile
Der Vorteil eines Wahlarztes liegt in der individuellen Betreuung:
-
Ausführliche Gespräche und Untersuchung:
In meiner Wahlarztordination können wir uns ausreichend Zeit nehmen, um auf alle Ihre Fragen einzugehen und Ihre Gesundheit ganzheitlich zu betrachten. -
Flexible Terminvereinbarung:
Oft sind kürzere Wartezeiten und flexiblere Termine möglich. -
Persönliche Atmosphäre:
Eine ruhige Umgebung hilft, medizinische Themen verständlich zu besprechen – gerade bei Herzbeschwerden.
So läuft die Rückerstattung typischerweise ab
Um die Einreichung bei der Krankenkasse müssen Sie sich nicht kümmern. Bei Fragen zur Abrechnung helfe ich Ihnen gerne weiter.
- Sie begleichen die Honorarnote.
- Ich reiche die Honorarnote für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Sie erhalten die Rückerstattung auf Ihr Konto.
Sie suchen einen Kassen-Kardiologen in Linz?
Viele Patientinnen und Patienten suchen zuerst nach einem Kardiologen mit Kassenvertrag. Das ist verständlich, denn dort fällt kein Eigenanteil an. In der Praxis sind die Wartezeiten bei Kassen-Kardiologen in Linz und Oberösterreich jedoch oft lang, bei nicht dringlichen Fragestellungen mehrere Monate. Als Wahlarzt kann ich Ihnen meist innerhalb weniger Wochen einen Termin anbieten, mir für die Untersuchung ausreichend Zeit nehmen und den Befund gleich mit Ihnen besprechen.
Ein Teil der Kosten kommt über die Rückerstattung zurück. Was bleibt, ist der Eigenanteil. Ob sich das für Sie lohnt, hängt davon ab, wie schnell Sie Klarheit brauchen und wie viel Ihnen ein ausführliches Gespräch wert ist. Bei dringenden Beschwerden wie akuten Brustschmerzen gehört der Weg in jedem Fall in die Notaufnahme oder zum Notruf 144.
Wie viel bekomme ich von der Krankenkasse zurück?
Die Rückerstattung richtet sich nicht nach meiner Honorarnote, sondern nach dem Tarif, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte. Die ÖGK erstattet davon 80 Prozent. BVAEB und SVS haben eigene Tarife und Selbstbehalte, die Erstattung liegt dort meist in einer ähnlichen Größenordnung.
Die tatsächlichen Beträge hängen von den durchgeführten Untersuchungen und Ihrer Krankenkasse ab. Den voraussichtlichen Betrag der Honorarnote nenne ich Ihnen gerne bei der Terminvereinbarung. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung mit Wahlarzt-Tarif haben, übernimmt diese in der Regel den Eigenanteil ganz oder teilweise. Dafür reichen Sie die Abrechnung der Krankenkasse anschließend bei Ihrer Zusatzversicherung ein.
Nicht erstattet wird die Polygraphie (Schlafapnoe-Screening). Alle anderen Leistungen der Ordination werden bei der Krankenkasse eingereicht.
Muss ich die Honorarnote selbst einreichen?
Nein. Nachdem Sie die Honorarnote beglichen haben, reiche ich sie für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie müssen dafür nichts hochladen und nichts per Post schicken. Die Rückerstattung überweist die Krankenkasse direkt auf Ihr Konto, üblicherweise innerhalb weniger Wochen.
Eine Kopie der Honorarnote erhalten Sie trotzdem, auf Wunsch auch per E-Mail. Sie brauchen sie zum Beispiel für eine private Zusatzversicherung.
Termin buchen
Buchen Sie Ihren Termin am einfachsten und schnellsten online – rund um die Uhr und ohne Wartezeiten am Telefon. So können Sie in Ruhe den für Sie passenden Zeitpunkt auswählen.
Lieber telefonisch oder per E-Mail?
0681 813 612 95 ordination@